Eine unserer größten und wichtigsten Baumaßnahmen hatte 2020 begonnen und die ersten drei Bauabschnitte (Straße des Friedens 17 - 24, 25-29) erbrachten ein tolles Ergebnis! Ein echter "Hingucker" in Nauen Ost! Schafft Lust auf mehr und es wird mehr! SEIT Anfang März 2023 LAUFEN DIE BAUARBEITEN IN BAUABSCHNITT 4!

2022 und 2023 - Wir sanieren in zwei weiteren Bauabschnitten in einem per September 2021 bereits genehmigten Bauverfahren insgesamt 2 x 36 Balkone und erweitern diese, so dass sich die Flächen verdoppeln. Lediglich im Winkel dürfen / können wir aus bautechnischen Gründen (Brandschutz) nach Sanierung bei zwei Einzeltürmen mit insgesamt 8 Balkonen lediglich Brüstungsaustausche vornehmen. Auf Flurstück 214 (Straße des Friedens 25 - 29 und Kreuztaler Straße 2 a-e) "verdoppelt" sich also die Wohnqualität ... die erforderlichen Zustimmungen der Mieterinnen und Mieter zu entsprechnden baulichen Veränderungen liegen sämtlich vor!

Let's go!

Geschäftsstelle

Nauener Wohnungsbaugenossenschaft eG
Kreuztaler Straße 2 e
14641 Nauen

Sprechzeiten jeden Dienstag

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Ansprechpartner

Vermietung und Mitgliederwesen
Anja Breuer

a.breuer(_AT_)nwg-nauen.de


Prokuristin, Vermietung und Buchhaltung
Verena Kroischke


Geschäftsführender Vorstand
Jörg Deparade


Nebenamtlicher Vorstand
Matthias Sattelkow



Mitglieder-Service

Erfahren Sie den Unterschied!

Bei uns werden Sie nicht nur Mieter sondern Mitglied. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Information und Mitbestimmung.
Unser Zusammenleben und die wirtschaftliche Tätigkeit der NWG regeln sich nach Genossenschaftsgesetz und Satzung.

Unser Mieterjournal rund im die NWG und gute Wohntipps:    

Über die Mitgliedschaft bei der NWG


Wie werde ich Mitglied?

Kurz geantwortet: Durch schriftliche Beitrittserklärung und den Erwerb vom Geschäftsanteilen!

Wie erhalte ich Geschäftsanteile?

  • Sie stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft.
  • Über Ihren Antrag befindet der Vorstand.
  • Bei Beginn der Mitgliedschaft zeichnen Sie einen Pflichtanteil in Höhe von 155 EUR und in Abhängigkeit von der Größe der zur Nutzung überlassenen Wohnung bis zu 9 Genossenschaftsanteile

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung (wobei Sie Mitgliedschaft und den Nutzungsvertrag zur überlassenen Wohnung separat kündigen müssen), Übertragung oder durch den Tod. Die Geschäftsanteile können gemäß Satzung erst nach dem Jahresabschluss wieder ausgezahlt werden. Wir schütten z. Z. keine Dividende aus sondern setzen die wirtschaftlichen Ergebnisse unserer Tätigkeit für die Erledigung erforderlicher mietvertraglicher Aufwendungen bzw. für die Modernisierung und Verschönerung unserer Bestände innen und außen ein.

Sie haben noch Fragen? Informieren Sie sich einfach über genossenschaftliches Wohnen bei unseren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle.

 

Frau öffnet Fenster

10 Tipps, damit der Schimmel draußen bleibt

Die Wolken hängen tief, die Luft ist feucht, heizen lohnt nicht. Das sind die Tage in denen sich der Schimmel in die Wohnungen schleicht. Wie man schimmelfrei durch Herbst und Winter kommt beschreibt Experte Johannes Zink in zehn Tipps.

Über die Grenzen der Zumutbarkeit für Mieter, ein günstiges Wohnklima einzuhalten, wird leidenschaftlich bis vor Gericht gestritten. Hinreichend bekannt ist allen Beteiligten, dass im älteren Wohnungsbestand bei Missachtung elementarer Empfehlungen der Wohnhygiene sehr leicht ein Schimmelbefall vorkommen kann.

Dieses Risiko ist grundsätzlich vorhanden:

  • in Altbauten bis Anfang der 80er Jahre wegen geringem Wärmeschutz
  • in Neubauten wegen hoher Baufeuchte, insbesondere im ersten Winter
  • bei Vorhandensein dichter Fenster und fehlender Lüftungsanlagen
  • bei hoher Feuchteproduktion, z. B. durch hohe Belegungsdichte, viel Duschen, Wäsche trocknen, viele Pflanzen oder
  • Tiere in der Wohnung

Die Beachtung folgender Empfehlungen zur Sicherstellung eines hygienisch optimalen Wohnklimas bietet größtmögliche Sicherheit zur Vermeidung von Schimmelpilzen:

Tipp 1: Täglich mehrmals Lüften
Ein Mal täglich lüften der Wohnung reicht nur in den seltensten Fällen. Im Interesse einer hygienisch gesunden Atemluft muss bei Anwesenheit der Bewohner mindestens 3-4 Mal täglich gründlich gelüftet werden. Die beste Orientierung bietet ein Hygrometer. In Altbauten (bis ca. 1980) muss während des Winters (unter +5°C) ab ca. 50% r. F. gelüftet werden. In Neubauten und bei milder Witterung (um +10°C) liegt diese Grenze bei ca. 60% r. F. im Innenraum.

Tipp 2: Im Winter nur Stoßlüftung
Während der Heizperiode muss zum effektiven Luftaustausch in jedem Raum das Fenster kurz ganz geöffnet werden. Bei voll gestellten Fensterbänken ist das nicht möglich, daher benötigt jedes Zimmer ein ganz zu öffnendes Fenster. In der Zeit von Oktober bis April hat Kipplüften nur nachteilige Folgen. Der Luftaustausch erfolgt sehr schleppend. Die Raumflächen rund um das Fenster sowie der Boden kühlen dabei aus. Kipplüften ist daher für deutlich erhöhte Heizkosten verantwortlich.

Tipp 3: Immer nur kurz lüften
Der Austausch verbrauchter Luft gegen Frischluft funktioniert bei kalten Temperaturen sehr schnell. Unter +5°C genügen maximal 5 Minuten! Bei wärmeren Außentemperaturen gilt die Faustregel:

  • bei 5-10°C Lüftungsdauer 5-10 Minuten
  • bei 10-15°C Lüftungsdauer 5-10 Minuten
  • über 15°C Lüftungsdauer beliebig, nach Wohlbefinden

Tipp 4: Lüften auch bei Regen
Fensterscheibe mit RegentropfenAuch bei Regen und Nebel lüften! Kalte Herbst- oder Winterluft ist immer trockener als die Luft in unseren Wohnungen. 100% feuchte Kaltluft enthält nur einen Bruchteil des Feuchteinhalts warmer, verbrauchter Zimmerluft! Kalte Luft kann nur wenig Feuchte aufnehmen. Selbst wenn Kaltluft bei Regen oder Nebel 90-100% relativ feucht ist: Aufgeheizt in der Wohnung ergibt sich daraus trockene Warmluft mit 20–30% relativer Feuchte, die wieder neue Wohnfeuchte bis zu 50–60% r. F. aufnehmen kann. Damit es nicht noch mehr wird, muss erneut gelüftet werden.

Tipp 5: Feuchtebelastung direkt rauslüften
Luftfeuchte darf sich nicht über längere Zeit in der Wohnung verteilen. Daher gilt für einzelne Räume:

  • Schlafzimmer: Morgens nach dem Aufstehen
  • Küche: Während und nach dem Kochen
  • Badezimmer: Sofort nach Duschen und Baden
  • Wohnung: Alle Räume vor dem Schlafengehen


Tipp 6: Alle Zimmer beheizen
Heizungsthermostat wird justiert Achten Sie darauf, keine Räume auskühlen zu lassen. Kalte Zimmer sind stärker schimmelgefährdet. Die Temperaturen daher – auch in nicht dauernd genutzten Räumen – nicht unter 18°C fallen lassen. Völliges Auskühlen und Aufheizen erhöht die Heizkosten. Schlafzimmer mag man gern auch kälter. Bei Schimmelgefahr muss dann tagsüber auf 18–20°C beheizt werden. Halten Sie Türen zwischen warmen und kalten Wohnbereichen dringend geschlossen. Feuchte Warmluft schlägt sich sonst in kalten Zimmern nieder.

Tipp 7: Abwesenheit am Tage ohne Problem
Wer den ganzen Tag nicht zuhause ist, sollte die Wohnung nicht unter 18°C auskühlen lassen. Lüften ist in dieser Zeit nicht erforderlich, solange keine hohen Feuchtebelastungen vorhanden sind. Auch Berufstätige können dafür Sorge tragen, morgens, abends und an Wochenenden ausreichend, entsprechend den vorgenannten Orientierungen zu lüften. So kann während der Abwesenheit kein Feuchteschaden entstehen.

Tipp 8: Möbel mit Abstand zu Außenwänden
Außenwände sind insbesondere in Altbauten recht kalt. Dies ist kein Baumangel, sondern durch das Baualter bedingt. Besonders dort erweist es sich als ungünstig, dass hinter Einrichtungsgegenstände aller Art nur wenig Raumwärme gelangen kann und diese Flächen noch stärker abkühlen. Je schlechter der Wärmeschutz der Außenwand, je kühler und feuchter das Wohnklima, umso weiter muss Abstand zu Außenwänden gehalten werden. An Außenwänden sollten zur Sicherheit 10cm eingehalten werden, mit Luftzirkulation. Große Schränke möglichst nur innen aufstellen.

Tipp 9: Keine Wäsche in der Wohnung trocknen
Mann hängt Wäsche auf Trockner Wo immer möglich, sollte Wäsche in Trockenkellern, auf Trockenböden oder im Freien getrocknet werden. Stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung, dann kann mit besonderer Sorgfalt auch in der Wohnung getrocknet werden. Bei Wäschetrocknung in der Wohnung muss der betreffende Raum gut beheizt sein. Die Tür ist geschlossen zu halten und während der Trocknungsdauer muss mehrmals eine Stoßlüftung erfolgen. So wird es auch langfristig zu keinen Schäden kommen.

Tipp 10: Keine Kellerlüftung im Sommer
Ein Sonderfall sind die kühlen Kellerräume in den Sommermonaten. Bereits im Frühsommer ist die Warmluft von draußen schädlich, weil ihr erhöhter Feuchtegehalt an den kalten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen kondensiert. Im Gegensatz zum Winter darf dann keine Belüftung erfolgen. Räume im Keller sollten immer nur dann gelüftet werden, wenn es draußen kälter ist als drinnen. Dies ist im Sommer gewöhnlich nachts oder in den frühen Morgenstunden. Bei Wärmebedarf sollte statt Außenlüftung eine Beheizung der Kellerräume auch im Sommer erfolgen.

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Fotoquellen:
Frau am Fenster: Image by Image by stefamerpik on Freepik • Regenfenster: Image by Freepik • Heizung: Image by Freepik • Wäschetrockner: Image by Freepik



Notfall-Rufnummer

Seit 2013 in Funktion und somit langjährig erprobt und bewährt: Verbesserte Dienstleistung über Mieterservicestelle im Jahr 2015 bis 2018, 2018 - 2021 und 2021-2024 jeweils verlängert
Immer nur eine Rufnummer, egal ob Havarien, Störungen, Mängelanzeigen oder Reparaturaufträge:
TEL (030) 200118-844

Mo bis Fr von 8 – 20 Uhr
Sämtliche Störungen, Mängelanzeigen, Reparaturaufträge

Mo bis Fr von 20 – 8 Uhr
Notdienst für Störungen und Havarien, wie Ausfall Heizung / Warmwasser, Rohrbruch / Verstopfung, Ausfall Hausflurlicht o.ä.

Wochenende und gesetzliche Feiertage:
24 h Notdienst für Störungen und Havarien

Dem Genossenschaftsgedanken verpflichtet

Die NWG ist Mitglied beim "Verbund Brandenburg" der Marketinginitiative WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFTEN DEUTSCHLAND E.V.